Für bessere Patientenversorgung: Notbetreuung für Kinder ausgeweitet

München (dpa/lby) - Um unter allen Umständen eine Versorgung von
Patienten und Pflegebedürftigen gewährleisten zu können, weitet die
bayerische Staatsregierung die Notbetreuung für Kinder aus. Ab Montag
können Eltern auch dann eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen
und Schulen in Anspruch nehmen, wenn nur ein Elternteil in den
Bereichen Gesundheitsversorgung oder Pflege tätig ist. Das teilten
die Ministerien für Familien und Kultus am Samstagabend nach einer
Sitzung des Katastrophenstabs in München mit. Voraussetzung sei
weiterhin, dass der Elternteil wegen «dienstlicher oder betrieblicher
Notwendigkeiten» an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist.

Die genannten Bereiche würden weit ausgelegt: Eingeschlossen seien
Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen, der Rettungsdienst, Apotheken,
die Kassenärztliche Vereinigung, Gesundheitsämter, Altenpflege,
Behindertenhilfe, kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe sowie
das sogenannte Frauenunterstützungssystem, also etwa Frauenhäuser.
Auch alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs
dienen, könnten von der neuen Regelung gebrauch machen, hieß es -
also beispielsweise das Reinigungspersonal und die Klinikküche.

Bislang galt das Angebot der Notbetreung nur, wenn beide Elternteile
in diesen Bereichen arbeiten oder ein alleinerziehendes Elternteil
dort beschäftigt ist. Für andere Bereiche der sogenannten kritischen
Infrastruktur bleibt es dabei, hieß es in der Mitteilung weiter. Im
Kampf gegen das Coronavirus hatte die Staatsregierung veranlasst,
dass alle Schulen und Kitas geschlossen werden.