Bayerischer Finanzminister: Rückzahlung für Unternehmen

München (dpa/lby) - Bayerische Unternehmen sollen ihre bereits
gezahlte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer auf Antrag
zurückerhalten. Das teilte der bayerische Finanzminister Albert
Füracker (CSU) am Samstag mit. Damit wolle man die Betriebe während

der Corona-Pandemie entlasten. «Bayern dreht gerade an allen
möglichen Stellschrauben, um unsere Unternehmen bestmöglich zu
unterstützen und liquide zu halten», so Füracker. 

Grundsätzlich müssen Betriebe, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen
monatlich an das Finanzamt übermitteln, für eine dauerhafte
Fristverlängerung eine entsprechende Zahlung leisten. Diese
Sondervorauszahlung können sie nun wieder zurückerhalten. Dazu müssen

die Unternehmen einen Antrag stellen.