Mietern soll in Krise nicht gekündigt werden dürfen

Berlin (dpa) - Mietern soll wegen Mietschulden in der Corona-Krise
nicht gekündigt werden dürfen. Das sieht eine Gesetzesvorlage der
Bundesministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft vor, die der
Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis
30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der
Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen. Auch weiteren Schuldnern,
die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht
erfüllen können, sollen keine rechtliche Folgen drohen. Bei Darlehen
soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben.

Die Vorlage soll an diesem Montag im Bundeskabinett und am Mittwoch
im Bundestag beschlossen werden.

In der Vorlage wird die Möglichkeit einer Verlängerung der Fristen um
ein Jahr angelegt. «Sollte sich herausstellen, dass der Zeitraum von
April bis September 2020 nicht ausreichend ist, (...) wird dem
Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (...) die
Möglichkeit eingeräumt, die (...) Befristungen (...) bis höchstens
zum 31. Juli 2021 zu verlängern.»

Ausgesetzt werden solle die Insolvenzantragspflicht - «es sei denn
die Insolvenz beruht nicht auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
oder es besteht keine Aussicht auf die Beseitigung einer
eingetretenen Zahlungsunfähigkeit».

Hauptversammlungen von Unternehmen sollen online ohne Präsenzpflicht
durchgeführt werden können. Für Genossenschaften und Vereine sollen
ebenfalls vorübergehend Erleichterungen für die Durchführung von
Versammlungen ohne physische Präsenz geschaffen werden.