Corona: Ministerium veröffentlicht vorläufige Liste zu Schließungen

Stuttgart (dpa/lsw) - Friseure dürfen nun keine Haare mehr schneiden,
Eisdielen kein Eis verkaufen, obwohl es ein Lebensmittel ist: Am
Freitagnachmittag hat das baden-württembergische
Wirtschaftsministerium eine vorläufige Liste jener Geschäfte
veröffentlicht, die von den Schließungen im Rahmen der Maßnahmen
gegen das Coronavirus betroffen sind - oder auch eben nicht. Da die
anstehende Änderung der aktuellen Rechtsverordnung noch nicht
beschlossen sei, könne es auf der Liste jedoch noch Änderungen oder
auch Verschärfungen geben, hieß es.

In den vergangenen Tagen hatten die Schließungen vielerorts für
Verwirrung gesorgt - die Frage, welche Betriebe «systemrelevant»
seien, wurde zudem in verschiedenen Kommunen unterschiedlich
ausgelegt. So sollten Blumenläden dem Anschein nach schließen,
Baumärkte jedoch nicht.

Die aktuelle Liste bestätigt nun bekannte Branchen, die geöffnet
bleiben dürfen - darunter Apotheken, Banken und Drogerien. Öffnen
dürfen aber auch Baumärkte, Gärtnereien sowie Denkmal-, Fassaden- und

Gebäudereiniger. Schließungen gelten nach wie vor für Bars, Kneipen
und Clubs. Zudem stehen auf der roten Schließungs-Liste unter anderem
Fahrrad-Läden, Eisdielen, Copyshops, Campingplätze, Blumenläden und
Buchhändler. An diesem Samstag will das Ministerium eine vorläufig
vollständige Liste vorlegen.