Landkreis Goslar im Harz untersagt Nutzung von Ferienwohnungen

Goslar (dpa/lni) - Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus
untersagt der Landkreis Goslar im Harz die Nutzung von Ferien- oder
Zweitwohnungen. Die Verfügung gelte ab Samstag bis mindestens 18.
April, teilte die Kreisverwaltung am Freitag mit. Wer sich in einer
solchen Wohnung aufhalte, müsse spätestens bis kommenden Mittwoch
(25. März) abreisen. Die Wohnungen dürften nur aus zwingenden
beruflichen, medizinischen oder familiären Gründen genutzt werden. Im
Landkreis Goslar gebe es mehrere Tausend Zweitwohnungen, die oft
nicht von den Eigentümern, sondern von Feriengästen genutzt werden,
sagte Landkreissprecher Maximilian Strache. Die Verfügung erweitere
das bereits bestehende Übernachtungsverbot in Hotels oder Pensionen.