Freiburg erlässt eingeschränkte Ausgangssperre

Freiburg (dpa) - Freiburg erlässt wegen der Corona-Pandemie eine
eingeschränkte Ausgangssperre. Die Stadt selbst sprach von einem
Betretungsverbot für öffentliche Orte, das vom 21. März bis 3. April

gelten soll. Mit dieser einschneidenden Maßnahme solle die
Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden, teilte die Stadt am
Donnerstagabend mit. Anlass sei die dramatische Lage der angrenzenden
französischen Region Grand-Est, zu der auch das Elsass gehört.

Das Betretungsverbot bedeutet nach Angaben der Stadt, dass
öffentliche Orte nicht mehr betreten werden dürfen. Das Haus oder die
Wohnung soll nur noch für dringende Angelegenheiten verlassen werden.
Wer sich im Freien aufhalten möchte, dürfe das nur allein, zu zweit
oder mit Personen, die im eigenen Haushalt lebten. Von allen anderen
Personen sei ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Man
dürfe aber weiterhin zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie
Lebensmittel einkaufen. Die gegenwärtigen Beschränkungen würden
vorerst für zwei Wochen gelten.

«Uns ist bewusst, dass diese schwerwiegende Entscheidung deutliche
Einschränkungen auf das Leben der Freiburgerinnen und Freiburger
haben wird», sagte Oberbürgermeister Martin Horn. «Aber nach dem
heutigen Stand muss der Schutz der Bevölkerung vor allen anderen
Erwägungen Vorrang haben.»

Vor knapp einer Woche haben die Stadt Freiburg und die benachbarten
Landkreise die Durchführung aller Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden
bis 20. April untersagt. Doch immer wieder hätten sich Menschen nicht
an diese Allgemeinverfügung gehalten und ihre Kontakte zu anderen
nicht eingeschränkt. Gerade bei den frühlingshaften Temperaturen
verbrächten viele Bürger ihre Freizeit im Freien auf öffentlichen
Plätzen, in Parks und Grünanlagen. Der empfohlene Abstand zwischen
den Menschen werde dabei häufig nicht eingehalten.