Ministerium: Zwei Corona-Fälle in Bayerns Gefängnissen

Wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, kann sich das
Coronavirus schnell verbreiten. Bayerns Gefängnisse hatten zunächst
Glück - bis es am Donnerstag doch zwei positive Fälle gab.

München (dpa/lby) - Die Gefängnisse in Bayern sind von dem neuartigen
Coronavirus nicht verschont geblieben. Jeweils ein Bediensteter der
Justizvollzugsanstalten in Hof und Straubing seien am Donnerstag
positiv getestet worden, teilte am Abend eine Sprecherin des
Justizministeriums in München mit. Die beiden Mitarbeiter stünden
unter häuslicher Quarantäne.

Damit sich das Virus möglichst nicht ausbreiten könne, werde der
Haftantritt in einigen Fällen auf einen späteren Zeitpunkt
verschoben, hieß es. Das gilt für Menschen, die eine
Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, weil sie eine Geldstrafe nicht
gezahlt haben, für Jugendarrest in bestimmten Fällen oder für
Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten.

Außerdem dürfen Häftlinge in allen 36 Justizvollzugsanstalten in
Bayern bis zum 19. April keinen Besuch empfangen - mit Ausnahme
von Rechtsanwälten. «Die Maßnahme dient dem Schutz der Gefangenen v
or
einer möglichen Ansteckung», betonte das Ministerium. Zum Ausgleich
dürfen die Gefangenen häufiger telefonieren. Sollte sich ein Häftling

infizieren und intensivmedizinisch betreut werden müssen, werde er
dafür in eine entsprechende Klinik außerhalb der Gefängnismauern
verlegt.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft Justizvollzug Bayern hatte der
Deutschen Presse-Agentur noch kurz zuvor gesagt: «Wir müssen
verhindern, dass der Erreger in die Anstalt kommt.» Ansonsten könnte
die Situation schwierig werden. «Auch die Gefangenen werden älter,
wir haben schon einige, die zu Risikogruppen zählen.» Gleichzeitig
müsse man darauf achten, dass durch die neuen Einschränkungen wie
einem Besuchs- und Ausgangsverbot kein zu großer Frust bei den
Gefangenen entstehe. «In Italien hat es ja Unruhen in Gefängnissen
gegeben.»

Basis für den Umgang mit der Corona-Bedrohung in Gefängnissen ist ein
Rahmenplan für eine Influenza-Pandemie aus dem Jahr 2005. «Die darin
enthaltenen Maßnahmen sind für alle Infektionskrankheiten und somit
auch für Infektionen mit dem Coronavirus relevant», teilte das
Ministerium mit. Teil des Plans sind beispielsweise die Anschaffung
von Infektionsschutzmaterial oder Umbauten, um Erkrankte und
Verdachtsfälle separat unterbringen zu können.