Sachsen lockert Sportverbot für Spitzenathleten

Dresden (dpa/sn) - In Sachsen können Spitzenathleten vom Verbot der
Benutzung von Sportanlagen ausgenommen werden. Ausnahmen würden
aktuell grundsätzlich nur für Bundeskaderathleten erteilt, teilte das
Innenministerium in Dresden mit. Zudem könne es Ausnahmen für solche
Athleten geben, die vergleichbaren Kadereinstufungen hätten, wie etwa
bei Mannschaftssportarten aus den Bundesligen. Zudem ist die
Ausnahmemöglichkeit den Angaben zufolge auf Sportler aus den
Sommersportarten beschränkt.

Den Antrag könne der Verein der betroffenen Athleten mit einer
sportfachlichen Begründung, warum die entsprechende Sportstätte
genutzt werden muss, stellen. Nachgewiesen werden muss zudem die
Zustimmung des Betreibers oder Eigentümers der Sportstätte sowie die
des zuständigen Gesundheitsamtes.