Erster Todesfall in Rheinland-Pfalz durch Coronavirus

Bundesweit starben schon mehr als zwei Dutzend Menschen an dem 
neuartigen Coronavirus. Nun ist auch in Rheinland-Pfalz erstmals ein
Todesfall als Folge der Lungenkrankheit festgestellt worden.

Mainz (dpa/lrs) - In Rheinland-Pfalz ist erstmals ein Mensch an den
Folgen einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 gestorben. Es
handele sich um eine 84-jährige Frau aus dem Westerwaldkreis, teilte
das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium am Donnerstag
in Mainz mit. Die Frau sei am Dienstag auf die Intensivstation einer
Klinik in Bad Ems gebracht worden und dort kurze Zeit später
gestorben. Das Ergebnis der Diagnostik liege erst seit kurzem vor.

Zuletzt war die Zahl der Infektionen mit dem Virus Sars-CoV-2 im Land
sprunghaft gestiegen, zuletzt lag sie bei etwa 750 Fällen (Stand:
Donnerstagnachmittag). Ein Großteil der Erkrankungen verläuft bislang

eher milde, immer wieder müssen aber auch Patienten mit schwereren
Verläufen in den Krankenhäusern behandelt werden.

Das Land hat wegen der Gefahren durch eine schnelle Verbreitung der
Lungenkrankheit das öffentliche Leben immer weiter eingeschränkt.
Befürchtet wird vor allem, dass ansonsten Krankenhäuser überlastet
werden können. Ziel der Maßnahmen ist es, durch eine Verringerung der
sozialen Kontakte die Zahl der Neu-Infektionen zu begrenzen.

Zuerst wurden Schulen und Kindertagesstätten bis auf eine
Notbetreuung geschlossen. Am Mittwoch mussten auch viele Geschäfte,
Kneipen und zahlreiche Freizeiteinrichtungen geschlossen bleiben.
Sogar private Ansammlungen von Menschen an einem Ort wie größere
Feiern oder Familienfeste sind untersagt.

Öffnen dürfen seither nur Läden des täglichen Bedarfs - dazu zähl
en
Banken, Apotheken und Lebensmittelgeschäfte, aber etwa
auch Baumärkte, Tankstellen und Dienstleister wie Friseure oder
Waschsalons. Das Verbot von Sonntagsverkauf wird in all diesen
Bereichen von 12.00 bis 18.00 Uhr vorerst aufgehoben. Auch Handwerker
oder Lieferdienste dürfen weiterarbeiten. Hygienevorschriften müssen
eingehalten und der Zutritt zur Vermeidung von Warteschlangen
gegebenenfalls gesteuert werden.