Supermärkte dürfen nun auch am Sonntag öffnen

Stuttgart (dpa/lsw) - Zur Versorgung der Menschen in der
Coronavirus-Krise dürfen Supermärkte, Drogerien oder Apotheken im
Südwesten nun auch an Sonntagen öffnen. Das Wirtschaftsministerium
hat eine entsprechende Verordnung erlassen, wie es am Donnerstag
mitteilte. Einrichtungen, die nicht aufgrund der Corona-Verordnung
des Landes generell geschlossen bleiben müssen, dürfen an Sonn- und
Feiertagen von 12.00 bis 18.00 Uhr öffnen. Dazu zählen neben dem
Lebensmittel-Einzelhandel auch Wochenmärkte, Abhol- und
Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken und Sanitätshäuser,
Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen und Poststellen, Friseure,
Reinigungen und Waschsalons, der Zeitungsverkauf sowie Bau-,
Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel.

«Wir wollen die durchgehende Versorgung sicherstellen und erreichen,
dass die Einkaufsströme entzerrt werden», sagte Wirtschaftsministerin
Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). «Je weniger Menschen gleichzeitig
einkaufen gehen, desto niedriger ist die Ansteckungsgefahr.» Die
Regelung gilt, wie die Corona-Verordnung insgesamt, vorerst bis zum
15. Juni.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält eine Sonntagsöffnung von
Supermärkten für unnötig. «Wir brauchen flächendeckende
Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten, die unmittelbaren
Kundenkontakt haben. Das ist ein Muss. Einkaufen am Sonntag ist es
nicht», sagte DGB-Landeschef Martin Kunzmann. Es gebe an Werktagen
ausreichend Zeit für Einkäufe. Mit Schutzmaßnahmen und
Verhaltensanweisungen für die Kunden seien Sonntagsöffnungen nicht
notwendig.