Hamburg hilft Selbstständigen und Unternehmen mit Zuschüssen

Hamburg sieht sich in der Pflicht für diejenigen Unternehmen, die
durch Verfügungen des Senats in die Klemme geraten. Um ihnen zu
helfen, greift der Senat tief in die Tasche.

Hamburg (dpa/lno) - Hamburg legt ein eigenes Hilfsprogramm für
coronageschädigte Selbstständige und Kleinunternehmer auf. Sie sollen
gestaffelte Zuschüsse von 2500 Euro für Ein-Mann-Betriebe und bis zu
25 000 Euro für Unternehmen mit 51 bis 250 Mitarbeitern erhalten,
teilten die zuständigen Senatoren Andreas Dressel, Carsten Brosda
(beide SPD) und Michael Westhagemann (parteilos) am Donnerstag in
Hamburg mit.

Ein vorläufiges Zehn-Punkte-Programm, das in Teilen noch am Freitag
vom Senat beschlossen werden muss, enthält zudem weitere Maßnahmen
wie Kredite und Stundungen von Steuern, Gebühren und Gewerbemieten in
städtischen Gebäuden. Dabei sollen die Zins- und Tilgungsbedingungen
für die Kredite so ausgestaltet werden, dass sie die Unternehmen
möglichst wenig belasten - bis an die Grenze des rechtlich
Zulässigen. 

Anträge und Bewilligungen starten in der nächsten Woche, wenn die
angekündigten Hilfsmaßnahmen des Bundes beschlossen sind. Hamburg
wolle die Hilfen des Bundes konkretisieren und ergänzen. Über die
Kosten konnte Finanzsenator Dressel noch keine abschließenden
Aussagen machen, doch rechne er vorsichtig und vorläufig mit einem
hohen zweistelligen Millionenbetrag.

«Die Hilfe dieses Schutzschirms geht an diejenigen Unternehmen und
Selbstständigen, die von den Generalverfügungen des Senats betroffen
sind», sagte Dressel. Das seien zum Beispiel Einzelhändler
oder Gastronomen, die ihre Läden und Restaurants schließen und so auf

Einnahmen verzichten mussten, bei weiter laufenden Kosten. Nicht
berechtigt sind Unternehmen, die weiterarbeiten können, also zum
Beispiel Internet-Startups.

Zusätzlich stellte Dressels Behörde zehn Millionen Euro für die
Personal- und Sachausstattung der Gesundheitsämter bereit und 25
Millionen Euro für ein Hilfspaket Kultur. «Wir werden damit
diejenigen kulturellen Institutionen unterstützen, die wir ohnehin
fördern», sagte Kultursenator Brosda. Wer Kultur ohne staatliche
Förderung anbiete, falle unter das allgemeine Hilfspaket wie andere
Unternehmen und Selbstständige. Unterstützt werden Kulturbetriebe,
die fortlaufende Belastungen tragen müssen, denen keine Einnahmen
mehr gegenüberstehen.

Unklar ist noch, ob auch Personen das Geld beantragen können, die
nicht in Hamburg leben, aber gleichwohl von den Verfügungen des
Senats betroffen sind. Das sind zum Beispiel Schausteller von
außerhalb, für die der Frühjahrsdom ausgefallen ist. Die Behörden
erwägen, einen zusätzlichen Dom im Spätsommer oder Herbst abzuhalten

und dabei auf Standgebühren zu verzichten oder sie zu stunden - wenn
bis dahin die gesundheitliche Lage wieder entspannt ist.