Gesetz gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln beschlossen

Apotheker berichten immer wieder von Lieferengpässen bei wichtigen
Medikamenten, wie Schmerzmitteln oder Schilddrüsenarzneien. Der
Bundestag hat nun Gegenmaßnahmen beschlossen.

Berlin (dpa) - Im Kampf gegen Lieferengpässe bei Medikamenten hat der
Bundestag am Donnerstag Änderungen des Arzneimittelgesetzes
beschlossen. Pharmafirmen können künftig von den Behörden
verpflichtet werden, über Lagerbestände, Produktion und Absatzmenge
bestimmter Arzneimittel zu informieren. Bei Engpässen kann angeordnet
werden, dass die Firmen oder Arzneimittelgroßhändler größere Mengen

dieser Präparate auf Vorrat lagern müssen.

Der Apothekerverband ABDA warnt immer wieder vor Lieferengpässen bei
gängiger Medizin wie Schilddrüsenarzneien, Medikamenten gegen Gicht
oder Ibuprofen-Schmerzmitteln. Es gibt viele Ursachen. Wirkstoffe
würden aus Kostengründen oft in anderen Ländern, wie China oder
Indien produziert, heißt es. Stehe dort die Produktion zeitweilig
still oder werde eine Charge aus Qualitätsgründen nicht freigegeben,
treffe das auch große Hersteller in Europa.

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll
nun ein Beirat eingerichtet werden, der die Versorgungslage ständig
beobachtet. Das BfArM soll auf seiner Internetseite eine stets
aktualisierte Liste sogenannter versorgungsrelevanter und
versorgungskritischer Wirkstoffe veröffentlichen.

Für Patienten wichtig: Sollte es zu Lieferschwierigkeiten bei
bestimmten preisgünstigen Medikamenten kommen, können Apotheken dem
Gesetz zufolge auch die teureren Arzneimittel mit dem gleichen
Wirkstoff ausgeben, der Patient zahlt dafür nichts extra. Die
Mehrkosten trägt dann die Krankenkasse.

«Patienten erwarten zu Recht, dass sie dringend notwendige
Medikamente schnell bekommen. Deswegen wird der Bund bei der
Verteilung von Medikamenten stärker eingreifen als bisher», sagte
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag.

Gemeinsam mit den Änderungen des Arzneimittelgesetzes beschloss der
Bundestag am Donnerstag auch eine Reform zur Neuregelung der
Finanzbeziehungen der gesetzlichen Krankenkassen. Mit dem sogenannten
«Faire-Kassen-Gesetz» soll der Finanzausgleich zwischen den Kassen
neu ausgerichtet werden, zudem gibt es neue Verhaltensregeln für den
Wettbewerb untereinander. Es solle damit verhindert werden, dass sich
die Kassen nur um die Jungen und Gesunden bemühen, sagte die
gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion Karin Maag (CDU).