Masern-Impfpflicht - Schulen müssen Kinder auch ohne Schutz nehmen

Schwerin (dpa/mv) - Vom 1. März an müssen Kinder in Kitas und Schulen
bundesweit gegen Masern geimpft sein. Während Kitas und Tagesmütter
ungeimpfte Kinder abweisen sollen, ist das bei Schulen wegen der
Schulpflicht nicht möglich, wie ein Sprecher des
Gesundheitsministeriums in Schwerin am Mittwoch erklärte. Wird dort
ein ungeimpftes Kind festgestellt, werde das Gesundheitsamt
informiert, das wiederum Kontakt zu den Eltern aufnehme. In letzter
Konsequenz droht ein Bußgeld.

Auch Lehrer müssen künftig ihren Impfschutz nachweisen, wie ein
Sprecher des Bildungsministeriums sagte. Für neue Pädagogen sei dies

künftig eine Einstellungsvoraussetzung. Bereits im Schuldienst
beschäftigte Lehrer haben demnach bis Ende Juli 2021 für den Nachweis
Zeit.

Mit der neuen Impfpflicht sollen die immer wieder einmal auftretenden
Masern-Ausbrüche in Deutschland zurückgedrängt werden. Masern gelten

als eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Als bester Schutz
gilt eine hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung von 95 Prozent.
Mecklenburg-Vorpommern erreicht mit 95,5 Prozent bei den
Erstklässlern laut Ministerium als einziges Bundesland neben
Brandenburg dieses Ziel.

In den vergangenen 19 Jahren wurden im Nordosten laut Landesamt für
Gesundheit und Soziales (Lagus) lediglich 49 Infektionen registriert.
«Das sind mit Abstand die wenigsten Masern-Erkrankungen aller
Bundesländer in diesem Zeitraum», sagte Gesundheitsminister Harry
Glawe (CDU). Die Masern können mit schweren Komplikationen
einhergehen und gerade bei kleinen Kindern auch zum Tod führen.

Kinder sollen laut dem Masernschutzgesetz ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr, beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von
der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen.
Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden,
müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.