Querschnittsgelähmt nach Rücken-OP - 500 000 Euro Schmerzensgeld

München (dpa) - Eine junge Frau, die nach Behandlungsfehlern infolge
einer Rücken-OP querschnittsgelähmt ist, bekommt 500 000 Euro
Schmerzensgeld von der Klinik. Das hat das Oberlandesgericht (OLG)
München am Donnerstag entschieden. Die heute 27-Jährige hatte sich im
Jahr 2008 wegen einer Verkrümmung der Wirbelsäule (genannt Skoliose)
in einer Klinik in Schleswig-Holstein operieren lassen. Die Operation
verlief nach Angaben des Gerichts wie geplant, in der Folge kam es
allerdings zu Komplikationen.

Nach einem Kreislaufzusammenbruch sollte ihr nach der OP ein Katheter
in eine Vene eingeführt werden. Er landete allerdings im Spinalkanal
- was den behandelnden Ärzten zunächst nicht einmal auf
Röntgenbildern auffiel. Am nächsten Morgen konnte die Patientin ihre
Beine nicht mehr bewegen. Sie ist seither vom vierten Halswirbel an
gelähmt. «Die Klägerin hat ihr Geh- und Stehvermögen vollständig

eingebüßt und auch die Beweglichkeit der Arme und Hände ist stark
eingeschränkt», teilte das Gericht mit.

«Weil wir mehrere Fehler in einer Kette sehen, behandeln wir sie in
der Summe als grob», begründete der Vorsitzende Richter das Urteil.
Das Landgericht Traunstein, das in erster Instanz zuständig war, weil
die Klinikgesellschaft ihren Sitz am Chiemsee hat, hatte der Klägerin
430 000 Euro und eine Schmerzensgeld-Rente von 1500 Euro pro Quartal
zugesprochen. Diese Entscheidung änderte das OLG nun ab. Einen Grund
für eine Rente sah der Senat nicht. «Wir haben das eher
zusammengefasst.» Zusätzlich zu den 500 000 Euro hat die Klägerin nun

auch Anspruch auf Zinsen in Höhe von rund 250 000 Euro.