Sachsens Gesundheitsministerin respektiert Organspende-Entscheidung

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hätte sich eine
Widerspruchsregelung zur Organspende gewünscht. Andere sächsische
Politiker sind zufrieden mit dem Votum des Bundestags.

Berlin/Dresden (dpa/sn) - Sachsens Gesundheitsministerin Petra
Köpping (SPD) hätte eine Entscheidung für eine Widerspruchsregelung
bei der Organspende befürwortet. Sie respektiere das Votum des
Bundestags für die Zustimmungslösung aber, teilte sie am Donnerstag
mit. Diese wurde vom Bundestag am Donnerstag beschlossen. Es herrsche
eine Diskrepanz zwischen der weit verbreiteten Befürwortung der
Organspende und der geringen Bereitschaft, ein Organ oder ein Gewebe
zu spenden, so die Ministerin. Sie forderte daher dazu auf, sich
intensiv mit dem Thema Organspende zu befassen.

Daniel Seehofer, Leiter des Transplantationszentrums am
Universitätsklinikum Leipzig, nannte die Entscheidung des Bundestags
einen «Rückschlag für unsere Patienten, die für ihr Überleben auf
ein
Spenderorgan angewiesen sind». Derzeit warteten 249 Patienten am
Uniklinikum Leipzig auf eine neue Leber, eine neue Niere oder eine
neue Bauchspeicheldrüse.

Der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck,
teilte mit, die Zustimmungslösung müsse in Zukunft beweisen, ob sie
zu einer Zunahme der Spenderzahl führe. Die Sächsische
Landesärztekammer habe sich immer für eine Widerspruchslösung
ausgesprochen. Er respektiere und akzeptiere die Entscheidung des
Deutschen Bundestages aber, so Bodendieck.

CDU-Bundestagsabgeordneter Alexander Krauß bedauert die Entscheidung
gegen die Widerspruchsregelung. «An der Situation, dass jährlich 1000
Menschen in unserem Land sterben, weil sie kein Spenderorgan
bekommen, wird sich leider nichts ändern», teilte der Abgeordnete am
Donnerstag mit.

Er befürwortete die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
vorgeschlagene Widerspruchslösung. Das nun angestrebte
Organspenderegister wertete Krauß aber positiv. Dadurch müsse künftig

nicht mehr nachgeforscht werden, ob ein Organspendeausweis ausgefüllt
wurde.

Krauß' sächsischer FDP-Kollege im Bundestag, Jürgen Martens, lehnte
die Widerspruchslösung hingegen ab. «Wer über sich selbst bestimmen
und ein derart elementares Thema nicht dem Staat zur Entscheidung
überlassen will, der sollte von seinem Recht auch Gebrauch machen,
sich informieren und sich erklären», teilte Martens am Donnerstag
mit.

Susanne Schaper, gesundheitspolitische Sprecherin der Linken im
Landtag, nannte die Entscheidung zur Organspende einen «kleinen
Kompromiss». «Als Krankenschwester mit OP-Erfahrung bin ich
persönlich eine glühende Befürworterin der Widerspruchsregelung, weil

ich weiß, welch riesiger Bedarf an Spenderorganen besteht», so die
Politikerin am Donnerstag.

Der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM)
vertritt eine andere Meinung. Er begrüßte die Entscheidung des
Bundestags. «Eine Organspende bleibt ein selbstbestimmtes Überlassen
eines Teiles meines Körpers, der keinem anderen Menschen, keiner
Klinik, keiner Organisation und keinem Staat gehört», erklärte Kramer

am Donnerstag in Erfurt, wie die EKM mitteilte. Zur EKM gehören 37
Kirchenkreise in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Der Bundestag hatte zuvor eine moderate Reform der Organspenderegeln
in Deutschland beschlossen. Die Bürger sollen künftig mindestens alle
zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema angesprochen werden.