Organspende: Rostocks Unirektor für eine Entscheidungspflicht

Rostock (dpa/mv) - In der Diskussion um die Neuregelung der
Organspende hat sich der Rektor der Universität Rostock, Wolfgang
Schareck, für die Pflicht zu einer widerrufbaren Entscheidung jedes
Einzelnen ausgesprochen. Diese verpflichtende Entscheidung könnte so
selbstverständlich wie das Geburtsdatum und die Wohnadresse auf dem
Personalausweis vermerkt sein, sagte Schareck am Mittwoch der dpa.
Dabei sei es wichtig, damit keine moralische Wertung zu verknüpfen.
«Ein Nein ist ein Nein und ein Ja ist ein Ja. Jeder wird seine
persönlichen Gründe dafür haben», sagte Schareck, der vor seiner Ze
it
als Rektor an mehreren deutschen Universitätskliniken als Chirurg
«unzählige» Organe transplantiert hat.

Der Bundestag stimmt am Donnerstag über mögliche neue Regeln für
Organspenden ab. Eine Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens
Spahn (CDU) schlägt eine «doppelte Widerspruchslösung» vor. Demnach

würde künftig jeder automatisch als Spender gelten, der nicht
widerspricht. Ansonsten wäre als doppelte Schranke der nächste
Angehörige zu befragen - aber nicht nach seiner eigenen Entscheidung,
sondern ob er einen Widerspruch des Verstorbenen kennt. Eine Lösung,
mit der auch Schareck leben könnte. Eine andere Gruppe um
Grünen-Chefin Annalena Baerbock will, dass alle Bürger mindestens
alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende
angesprochen werden.