Mann von Jennifer W. verweigert die Aussage

Lange hat das Oberlandesgericht München auf die Aussage eines
mutmaßlichen IS-Terroristen über seine Frau Jennifer W. gewartet. Am
Donnerstag war es nun soweit - und schnell wieder vorbei.

München (dpa/lby) - Im Terror-Prozess um ein verdurstetes jesidisches
Sklavenmädchen im Irak hat der Mann der Angeklagten die Aussage am
Donnerstag verweigert. Der 27 Jahre alte Iraker bezog sich vor dem
Oberlandesgericht (OLG) München auf sein Recht, nichts sagen zu
müssen, wenn er sich mit der Aussage selbst belasten würde. «Das ist

mein gutes Recht, ich habe das mit meinem Anwalt besprochen.»

Auf die Frage, ob er mit der Frau auf der Anklagebank verwandt oder
verschwägert sei, sagte er: «Ich habe nur ein Kind von ihr.» Die
Aussage des Mannes, der als Beruf Masseur angab, wurde von einem
Dolmetscher übersetzt. Die Angeklagte Jennifer W. und er, die nach
islamischem Recht zumindest einmal miteinander verheiratet gewesen
sein sollen, würdigten sich vor Gericht keines Blickes.

Der mutmaßliche Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat
(IS) soll das fünf Jahre alte Mädchen im Jahr 2015 bei praller Sonne
und großer Hitze im Hof seines Hauses in Falludscha angekettet haben.
Das Kind soll verdurstet sein.

Seine damalige Frau Jennifer W., eine heute 28 Jahre alte Deutsche
aus Lohne in Niedersachsen, ist wegen Mordes angeklagt, weil sie bei
der Tat zugesehen und nichts unternommen haben soll. Den Mann
erwartet ein eigenes Strafverfahren. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm
Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und
Menschenhandel vor. Der Tod des Kindes sei eingebettet in den Plan
des IS, die Jesiden auszurotten, hieß es von der Behörde.

Das mutmaßliche IS-Mitglied war im Mai in Griechenland gefasst im
Oktober nach Deutschland überstellt worden. Ob und wann der
27-Jährige in München vor Gericht aussagen würde, war lange unklar.
Nach seinem rund fünfminütigen Auftritt setzte der Vorsitzende
Richter weitere Prozesstage für März und April kommenden Jahres an.
Ursprünglich sollte der Prozess in diesem Monat zu Ende gehen.