Ärzteportal Jameda muss Profile von zwei Ärzten löschen

Köln (dpa) - Zwei Kölner Zahnärzte haben das Arzt-Bewertungsportal
Jameda erfolgreich auf die Löschung ihrer Profile verklagt. Die ohne
Einverständnis der Betroffenen angelegten Bewertungsseiten seien in
der bisherigen Form unzulässig, entschied das Oberlandesgericht Köln
am Donnerstag. Die Plattform verlasse in diesen Fällen die Rolle des
«neutralen Informationsvermittlers» und gewähre Ärzten, die für
ihre
dortige Präsenz zahlen, «verdeckte Vorteile», argumentierte das
Gericht laut einer Mitteilung (Az.15 U 89/19 und 15 U 126/19).

Anders als zuvor das Landgericht erklärte das Oberlandesgericht es
allerdings nicht für grundsätzlich unzulässig, zahlenden Kunden des
Portals zusätzliche Funktionen zur Verfügung zu stellen. Gegen das
Urteil ist Revision möglich.

Hintergrund sind Angebote, die Jameda seinen zahlenden Kunden
ermöglicht hatte: Auf den Zahler-Profilen konnten die Kunden in einer
älteren Version - anders als bei den Nicht-Zahlenden - unter anderem
ein Foto hinterlegen und so ihre Seite attraktiver gestalten.
Außerdem gab es bei den Zahlern keine Links auf andere,
konkurrierende Ärzte in der Region.