Geplante Entlastung bei Betriebsrenten

Berlin (dpa) - Mit ihrem Grundsatzbeschluss zu Betriebsrenten will
die große Koalition eine jahrelange Debatte beenden. Dabei geht es um
die Krankenkassenbeiträge. Betriebsrentner müssen den vollen Satz
hierfür zahlen, derzeit 14,6 Prozent - und nicht nur den
Arbeitnehmeranteil von 7,3 Prozent. Und das, obwohl schon in der
Ansparphase Beiträge fällig wurden.

Ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sah Anfang
des Jahres schon einmal vor, dass zum früher gültigen halben
Beitragssatz auf Betriebsrenten zurückgekehrt wird. Doch die
Koalition stritt über die Finanzierung und scheute die Kosten von
rund drei Milliarden Euro. Nun ist vorgesehen, dass ein Freibetrag
eingeführt wird. Bisher gilt eine Freigrenze bei Betriebsrenten in
Höhe von 155,75 Euro, nur Rentner mit darunterliegenden
Auszahlbeträgen werden von der Beitragspflicht bewahrt.

Ein Freibetrag ist hingegen für alle Betriebsrentner unabhängig von
der Gesamtrente abgabenfrei. Die genaue Höhe des Betrages ist noch
unklar. Rund 60 Prozent der Betriebsrentner sollen dadurch künftig
faktisch nur noch maximal den halben Beitragssatz bezahlen, auch die
anderen würden spürbar entlastet. Die Kosten soll die gesetzliche
Krankenversicherung tragen - immerhin 1,2 Milliarden Euro. Der Effekt
der Verbeitragung werde kräftig gedämpft, sagte Bundesarbeitsminister
Hubertus Heil (SPD).

Zudem soll es für Geringverdiener mit bis zu 2200 Euro brutto im
Monat mehr Anreize zur betrieblichen Altersvorsorge geben. Der
entsprechende Förderbetrag soll von maximal 144 auf 288 Euro
angehoben werden.