Dreijähriger mit 28 Messerstichen getötet - Halbschwester in U-Haft

Fast 30 Mal soll eine 15-Jährige mit einem Messer auf ihren kleinen
Halbbruder eingestochen haben. Ein Haftrichter hält ihr Heimtücke und
niedrige Beweggründe vor. Von einer «tiefen Abneigung» ist die Rede -

doch viele Fragen sind noch offen.

Detmold (dpa) - Sie soll ihren schlafenden Halbbruder mit 28
Messerstichen umgebracht haben: Eine 15-Jährige aus Detmold sitzt
nach dem gewaltsamen Tod des dreijährigen Jungen wegen Mordes in
Untersuchungshaft. Sie habe ausgesagt, dass sie sich selbst für die
Täterin halte - zugleich berufe sie sich aber auf Erinnerungslücken,
teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Das Motiv
vermuten die Ermittler in einem schwierigen familiären Umfeld der
15-Jährigen. Sie habe «eine tiefe Abneigung gegen den Halbbruder
entwickelt», schrieben die Behörden. Einen konkreten Anlass für die
Tat habe sie in den Vernehmungen nicht genannt.

Der Haftrichter sei bei seiner Entscheidung am Freitag davon
ausgegangen, dass die 15-Jährige die Tat aus niedrigen Beweggründen
und Heimtücke verübt habe. 28 Messerstiche zählten Gerichtsmediziner

bei der Obduktion des Dreijährigen. «Es wird davon ausgegangen, dass
das Opfer zum Zeitpunkt der Tatbegehung schlief», teilten die
Ermittler mit. Bei der Kripo arbeitet eine 15-köpfige Mordkommission
an dem Fall.

Angehörige hatten die Leiche des dreijährigen Jungen am Mittwoch
gegen 21.00 Uhr in der Wohnung der Familie gefunden und die Polizei
alarmiert. Die Behörden hatten daraufhin eine Fahndung eingeleitet,
Streifenbeamte, Diensthunde und ein Hubschrauber waren im Einsatz.

Die Halbschwester des Opfers war die ganze Nacht auf der Flucht. Erst
am Donnerstagmorgen, nachdem die Behörden ein Foto von ihr
veröffentlicht und um Hinweise aus der Bevölkerung gebeten hatten,
gab ein Zeuge im benachbarten Lemgo den entscheidenden Tipp. Als ein
Beamter die 15-Jährige festnahm, habe sie keinen Widerstand geleistet
und sei in «ruhiger Verfassung» gewesen, sagte ein Sprecher der
Staatsanwaltschaft.

Mit 15 Jahren ist die junge Frau vom Gesetz her strafmündig. Ein
Gutachter müsse nun prüfen, ob sie schuldfähig ist und wie er ihre
geistige Entwicklung einschätzt. Sie sollte für die Untersuchungshaft
im Jugendgefängnis in Iserlohn untergebracht werden. Bei einer
Anklage würde ein Prozess wegen des Alters unter Ausschluss der
Öffentlichkeit geführt. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht bei Mord
eine Höchststrafe von zehn Jahren vor. Zur Nationalität der dringend
tatverdächtigen 15-Jährigen machten Polizei und Staatsanwaltschaft
keine Angaben - ihre Familie sei polnischstämmig.

Die Stadt Detmold im Kreis Lippe teilte auf Anfrage mit, dass es für
das Jugendamt keine Anhaltspunkte gegeben habe, dass das Kindeswohl
des Dreijährigen gefährdet sein könnte.