Bundestag beschließt neue digitale Angebote für Patienten

Berlin (dpa) - Patienten sollen bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy
bald auf ärztliche Verschreibung von der Krankenkasse bezahlt
bekommen. Das sieht ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn
(CDU) vor, das der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der großen
Koalition beschlossen hat. Dabei geht es etwa um Anwendungen, die
beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen. Das Gesetz soll
im Januar 2020 in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

Spahn sagte, digitale Lösungen sollten den Patientenalltag konkret
verbessern. Deutschland sei das erste Land, das das «Wildwest» bei
längst existierenden Gesundheits-Apps beende. Er verteidigte
Neuregelungen zur schnelleren Nutzung von Daten zu Forschungszwecken.
Das generelle Verfahren gebe es seit 15 Jahren. Es gehe um einen
staatlichen Rahmen auch angesichts von US-Internetkonzernen, die
Gesundheitsdaten kauften. Der SPD-Politiker Dirk Heidenblut betonte,
hilfreiche Apps könnten zu besseren Behandlungen führen.

Das Gesetz sieht unter anderem auch vor, dass Patienten leichter
Praxen finden sollen, die Online-Sprechstunden anbieten. Geregelt
wird zudem, dass neben Praxen auch Apotheken und Kliniken an die
geplante Datenautobahn des Gesundheitswesens angeschlossen werden.

In der zuletzt umstrittenen Frage einer stärkeren Nutzung von
Gesundheitsdaten für die Forschung fügte das Parlament zusätzliche
Sicherheitsregeln ein. Daten sollen nun schon pseudonymisiert von den
Kassen an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen
übermittelt werden und nicht erst später.

Von der Opposition kam Kritik. Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine
Aschenberg-Dugnus forderte eine weitergehende Verschlüsselung von
Daten. Der AfD-Abgeordnete Uwe Witt warnte vor Datensammlungen nach
dem Motto: «Big Jens ist watching you.» Maria Klein-Schmeink (Grüne)

kritisierte, wesentliche Gesetzesteile seien Wirtschaftsförderung für
Start-Ups zu Lasten der Kassen. Linke-Fachpolitiker Achim Kessler
bemängelte eine unzureichende Nutzenprüfung bei Gesundheits-Apps.