Mörder wegen neuer Tat erneut verurteilt: 14 Jahre Haft

Ein verurteilter Mörder bringt nach 28 Jahren Haft erneut eine Frau
um. Jetzt haben die Richter auch die unbefristete
Sicherungsverwahrung angeordnet - zum Schutz der Allgemeinheit.

Hagen (dpa/lnw) - Kaum war er nach 28 Jahren Haft in Freiheit, suchte
er sich schon das nächste Opfer: Ein bereits wegen Mordes
verurteilter Mann ist am Mittwoch zu weiteren 14 Jahren Haft wegen
Totschlags verurteilt worden. Der 50-jährige Deutsche hatte nur drei
Monate nach seiner Entlassung eine 72-jährige Frau aus dem
nordrhein-westfälischen Schwerte umgebracht.

Der Fall in Schwerte hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil sich
der Angeklagte auf dem Sofa sitzend selbst gefilmt und die Bilder
live bei Facebook gestreamt hatte, als die Polizei seine Schwerter
Wohnung stürmte.

Laut Urteil des Hagener Schwurgerichts hat der Angeklagte in der
Nacht auf den 9. Januar 2019 mit einem Messer auf die Seniorin
eingestochen, sie anschließend gewürgt und dann Feuer in der Wohnung
gelegt. Richter Marcus Teich sprach von einem «Martyrium» für das
Opfer. Neben der Haftstrafe haben die Richter außerdem die
anschließende und unbefristete Sicherungsverwahrung angeordnet - zum
Schutz der Allgemeinheit.

«Es kann jeden treffen», so Richter Teich in der Urteilsbegründung.
So lange die Persönlichkeitsstörung und die sozialen Defizite des
Angeklagten nicht aufgearbeitet seien, dürfe der Angeklagte nicht
entlassen werden. «Es geht um den Schutz menschlichen Lebens.»

Die Festnahme war nur wenige Tage nach der Tat erfolgt - aufgrund von
DNA-Spuren an der Kleidung der Leiche. Im Prozess hatte der
Angeklagte sich nicht zu den Vorwürfen geäußert, kurz vor der
Urteilsverkündung aber um «Vergebung» gebeten.

Was genau in der Wohnung der 72-Jährigen passiert ist, ist laut
Urteil unklar. Die Richter gehen davon aus, dass der Angeklagte die
Seniorin kennengelernt hat, weil sie ganz in der Nähe des Schwerter
Gefängnisses gewohnt hat, in dem der 50-Jährige zuletzt gesessen hat.
Dort hatte er als Gärtner gearbeitet - auch bei Freigängen.

«Wir wissen, dass er sich der Frau sexuell angenähert hat, dass er
sie angegriffen hat und dass er sie getötet hat», so Richter Teich.
Die Rechtsmediziner hatten später vier Messerstiche und Würgemale am
Hals festgestellt. Die genauen Abläufe und Hintergründe sind laut
Urteil aner nicht bekannt. Auch über ein mögliches Motiv könne nichts

festgestellt werden.

Der heute 50-Jährige hatte 1990 bereits in Aachen eine Frau getötet,
nachdem diese den Geschlechtsverkehr mit ihm verweigert hatte. Kurz
danach hatte er eine weitere Frau vergewaltigt und ausgeraubt. Dafür
war er 1991 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Erst im Herbst
2018 waren Gutachter zu dem Schluss gekommen, dass von dem
50-Jährigen keine Gefahr mehr ausgehe und er entlassen werden könne.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes beantragt.
Aufgrund der unklaren Tatabläufe und Hintergründe konnten die Richter
am Hagener Schwurgericht jedoch kein Mordmerkmal feststellen.