Betrugs-Prozess: Ex-Landtagsabgeordneter Krause bestreitet Vorwürfe

Mit der Angabe eines falschen Wohnsitzes in der Uckermark soll sich
der frühere Linke-Abgeordnete Torsten Krause eine erhebliche Summe an
Steuergeld erschwindelt haben. Nachdem er im Prozess lange
geschwiegen hatte, äußert er sich jetzt.

Potsdam (dpa/bb) - Im Betrugsprozess gegen den ehemaligen
Landtagsabgeordneten Torsten Krause (Linke) hat der 38-Jährige am
dritten Prozesstag sein Schweigen gebrochen. Krause wies am Mittwoch
vor dem Amtsgericht Potsdam den Vorwurf der Anklage zurück, er habe
sich durch die falsche Angabe eines Wohnsitzes in Lychen (Uckermark)
insgesamt 72 000 Euro Fahrtkostenpauschale von der Landtagsverwaltung
erschlichen. Vielmehr habe er von 2005 bis 2012 in Lychen gewohnt,
während seine Ehefrau einen Zweitwohnsitz an ihrem Arbeitsort Berlin
gehabt habe, sagte Krause.

Die Staatsanwaltschaft wirft Krause gewerbsmäßigen Betrug vor. Laut
Anklage soll der 38-Jährige in dem Zeitraum tatsächlich nicht in
Lychen, sondern in Berlin und Potsdam gewohnt haben. Dagegen erklärte
Krause, er habe in dieser Zeit für zwei Wohnungen seiner Frau in
Berlin nur deswegen als Mieter mit unterschrieben, weil sie mit ihrem
Gehalt allein keine Wohnung bekommen hätte. Er habe dort nie gewohnt,

betonte Krause.

Im Frühjahr 2012 seien sie beide nach Potsdam gezogen, weil er eine
wissenschaftliche Karriere angestrebt habe und daher nicht wieder für
den Landtag antreten wollte, erklärte der 38-Jährige. Daraufhin habe
er am 2. Oktober sein Kreistagsmandat in der Uckermark niedergelegt
und sich am 6. Oktober offiziell in Potsdam angemeldet.

Ein Nachbar aus dem Mehrfamilienhaus in Lychen berichtete am Mittwoch
in dem Prozess, dass ihn das Ehepaar Krause nach seinem Einzug zu
einem Kennenlernabend eingeladen habe. Er habe beide dann auch ein
bis zwei Mal im Monat in Lychen gesehen, erklärte der Arzt. Da er zu
der Zeit aber gerade seine Facharzt-Ausbildung in Templin gemacht
habe, sei er beruflich oft unterwegs gewesen, betonte der Zeuge.

Die Richterin lehnte Anträge der Verteidigung ab, fünf weitere Zeugen

aus Lychen zu hören, weil diese für die Erhebung weiterer Beweise
nicht notwendig seien. Am Freitag sollen aber noch andere Zeugen
gehört werden, darunter ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung.
Möglicherweise könnten Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Freitag
auch noch ihre Plädoyers halten.