Lizenz zum Werben: BGH prüft Markenstreit um «Öko-Test»-Label

Ein «Öko-Test»-Siegel kann prima Werbung sein. Doch was, wenn das
Produkt so gar nicht getestet wurde? Das Verbraucher-Magazin hat drei
Unternehmen verklagt. Es könnte vor dem BGH Recht bekommen.

Karlsruhe (dpa) - Darf ein Unternehmen mit dem «Öko-Test»-Label für

den roten Fahrradhelm werben, wenn ein blauer Helm getestet wurde?
Nein, sagt die Zeitschrift «Öko-Test». Sie hat die Versandhändler
Otto (Hamburg) und Baur (Burgkunstadt/Oberfranken) sowie den
niederländischen Discounter Matratzen Concord in drei Fällen
verklagt. Es geht um Baby-Produkte, Lattenroste, Fahrradhelme und
Kopfkissen, die teils nur in Farbe oder Größe von den tatsächlich
geprüften abweichen. Am Donnerstag ging der Markenstreit um das
«Öko-Test»-Label vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in die nächste
Runde.

«Öko-Test» spricht von einem «wachsenden Label-Missbrauch» und ho
fft,
dass der BGH dem einen Riegel vorschiebt. Bei der eineinhalbstündigen
Verhandlung in Karlsruhe deutete sich an, dass der BGH dem
Verbrauchermagazin den Rücken stärken könnte. Das oberste deutsche
Zivilgericht will sein Urteil aber erst zu einem späteren Zeitpunkt
verkünden (I ZR 173/16, 174/16 und 117/17).

«Die Klägerin hat ein vitales Interesse, die Nutzung der Marke zu
kontrollieren, weil ihr Ruf davon abhängt», betonte der
«Öko-Test»-Anwalt in Karlsruhe. Wenn mit dem Label geworben werde,
ohne dass die abgebildete Ware getestet wurde, könnte der Verbraucher
enttäuscht werden. «Das fällt auf uns zurück.» Der Anwalt warf de
n
beklagten Unternehmen vor, die Wertschätzung der Marke ohne
Gegenleistung für Eigenwerbung zu nutzen.

Der Verlag gibt seit mehr als drei Jahrzehnten das Magazin «Öko-Test»

heraus, in dem Waren- und Dienstleistungstests veröffentlicht werden.
Seit 2012 ist das Siegel auch als Marke geschützt. Wer damit werben
möchte, muss einen Lizenzvertrag abschließen.

Die beklagten Unternehmen weisen unlautere Werbung zurück. Werde ein
Lattenrost als öko-verträglich getestet, sei dies eine wichtige
Information für den Verbraucher - die Größe spiele dabei keine Rolle.

«Öko-Test» wolle mit den Lizenzen für jedes einzelne Produkt Geld
machen, so ihr Anwalt.

«Öko-Test» betonte hingegen: Testanbieter müssten die Kontrolle
darüber behalten, was mit ihren Urteilen geschieht. Das schütze auch
den Verbraucher. Weil es zum Beispiel in Farben unterschiedliche
Schadstoffe gebe, sei es nicht egal, ob ein grünes oder rotes T-Shirt
getestet wurde.

Die Vorinstanzen hatten das Kontrollinteresse des Verbrauchermagazins
bejaht. «Das ist möglicherweise nicht zu beanstanden», so der
Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch.

Zwei der Fälle hatten die Karlsruher Richter bereits im Januar 2018
verhandelt, diese aber bis zu einer Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) ausgesetzt. Darin deuteten die EU-Richter bei
einem ähnlichen Verfahren nun an, dass das «Öko-Test»-Label aufgrun
d
seiner Bekanntheit einen erweiterten Schutz genießen könnte. Ob das
Label in dem Fall - hier ging es um Zahnpasta - missbraucht wurde,
muss nun das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf prüfen.