Epilepsie und Autofahren

Berlin (dpa) - Nach einem schweren Unfall mit vier Toten in Berlin
gibt es Hinweise auf einen möglichen medizinischen Notfall des
Fahrers. Der 42-jährige Mann könnte nach ersten Erkenntnissen einen
epileptischen Anfall am Steuer erlitten haben. Für
Epilepsie-Patienten hat die Bundesanstalt für Straßenwesen 2009 feste
Richtlinien aufgestellt. Dazu gehören:

FAHRSCHULE: Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen fragen
viele Straßenverkehrsbehörden im Antragsformular für einen
Führerschein nach chronischen Krankheiten. Epileptiker sollten
wahrheitsgemäß antworten und am besten ein Attest eines Facharztes
beilegen. Die Behörden entscheiden dann, ob ein weiteres Gutachten
erforderlich ist.

ERSTER ANFALL: Nach einem ersten epileptischen Anfall muss ein Arzt
feststellen, ob es ein Gelegenheitsanfall war oder ob es sich um eine
beginnende Epilepsie handelt.

ANFÄLLE OHNE ANZEICHEN FÜR BEGINNENDE EPILEPSIE: Bei einem ersten
Anfall mit einem konkreten Auslöser - wie beispielsweise ausgeprägtem
Schlafentzug - wird der Führerschein für mindestens drei Monate
entzogen. Wenn es für den Anfall keinen solchen vermeidbaren Auslöser
gibt, aber auch keine Anzeichen für Epilepsie vorliegen, wird die
Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen.

EPILEPSIE: In der Regel dürfen Epileptiker nicht am Steuer eines
Autos sitzen. Ausnahmen: mindestens ein Jahr ohne Anfall, auch bei
Medikamenteneinnahme - und keine Nebenwirkungen von Therapien, die
Probleme beim Fahren machen könnten. Wenn die Anfälle nur im Schlaf
auftreten oder keine Einschränkungen für das Autofahren mit sich
bringen, kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden - allerdings erst
nach einer längeren Beobachtungszeit.