Kabinett beschließt Reform des Medizinischen Dienstes

Ist ein Angehöriger pflegebedürftig? Wie ist die Qualität eines
Pflegeheims? Sind die Abrechnungen der Krankenhäuser korrekt? Das
alles prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Eine Reform
soll ihn jetzt unabhängiger und neutraler machen.

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat eine Reform des Medizinischen
Dienstes der Krankenkassen (MDK) auf den Weg gebracht. Er soll
künftig laut Bundesgesundheitsministerium «organisatorisch von den
Krankenkassen getrennt und als unabhängige Körperschaft des
öffentlichen Rechts agieren». Die Patientinnen und Patienten müssten

sich darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral
prüfe und handele, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am
Mittwoch in Berlin. Von den Krankenkassen kommt Kritik an dem
Vorhaben.

Mit der Reform soll zum Beispiel die Besetzung der Verwaltungsräte
des MDK verändert werden. Dort sollen künftig auch Vertreter der
Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher
präsent sein, hieß es. Neu geregelt wird außerdem die Prüfung von
Krankenhausabrechnungen.

Nach Angaben des SPD-Gesundheitspolitikers Dirk Heidenblut werden
Anreize für ein korrektes Abrechnen von Krankenhausleistungen
geschaffen. Der Medizinische Dienst soll diejenigen Krankenhäuser
öfter überprüfen, bei denen es viele beanstandete Abrechnungen gibt.

«Es gilt der Grundsatz: Das Krankenhaus, das ungenau abrechnet, wird
genauer kontrolliert», sagte Heidenblut.

Eine weitere Neuregelung: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), in
dem Vertreter von Ärzten, Kliniken und Kassen darüber entscheiden,
welche medizinischen Leistungen den Krankenversicherten zustehen,
muss seine öffentlichen Sitzungen künftig live im Internet übertragen

und im Netz für späteren Abruf zur Verfügung stellen.

Die gesetzlichen Krankenkassen kritisieren Spahns Gesetz: Damit setze
die Bundesregierung den Kurs zur strategischen Schwächung der
sozialen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung
fort, hieß es vom GKV-Spitzenverband. Er befürchtet Mehrkosten für
die Beitragszahler, weil künftig «fehlerhafte Klinikabrechnungen von
den Krankenkassen durchgewinkt werden müssen».

Der Medizinische Dienst der Kassen erarbeitet als Gutachterdienst zum
Beispiel Stellungnahmen zur Frage, welche Behandlungen medizinisch
notwendig sind und welche nicht. Er prüft außerdem
Krankenhausabrechnungen auf Fehler und begutachtet Patienten mit
Blick auf ihre Pflegebedürftigkeit.

Das Gesetz zur Reform des MDK soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Es bedarf laut Gesundheitsministerium nicht der Zustimmung des
Bundesrates.