Masernimpfung wird Pflicht - Gesetz im Bundeskabinett

Masern haben sich in den vergangenen Jahren wieder stärker
ausgebreitet. Zwar sind die meisten geimpft, aber die Impfquote ist
laut Regierung noch zu niedrig, um die Krankheit zu stoppen. Deshalb
kommt jetzt die gesetzliche Impfpflicht.

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch das
geplante Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg
bringen. Ab dem kommenden Jahr sollen Kita-Kinder, Schüler und auch
bestimmte Erwachsene nachweisen müssen, dass sie geimpft sind.
Ansonsten drohen Bußgelder, und ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas
nicht mehr aufgenommen werden.

In der Begründung zum Entwurf des «Masernschutzgesetzes», der der
Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, in den ersten Monaten
dieses Jahres seien schon mehr als 400 Masernfälle gemeldet worden.
«Es liegt daher eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit

vor, der mit weiterführenden Maßnahmen begegnet werden muss.»

Das neue «Masernschutzgesetz» schreibt nun vor, dass künftig Kinder
und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen
Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten
Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen
Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.

Nachgewiesen werden kann die Impfung beziehungsweise Immunität durch
den Impfausweis oder durch ein Attest vom Arzt, dass man schon einmal
Masern hatte. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen
Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus
gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist und Menschen, die vor 1970
geboren sind, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern schon
durchlitten haben. Die Spritze soll es künftig bei jedem Arzt geben -
außer beim Zahnarzt.

Wer gegen die Impfpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte von bis zu 2500 Euro
gesprochen. Zuständig für Überwachung und Bußgelder sind die
örtlichen Gesundheitsämter. Kitas, Schulen und andere Einrichtungen
müssen Impfsäumige an sie melden.

Laut Bundesgesundheitsministerium geht es bei der Impfpflicht nicht
nur um den Schutz Einzelner vor Masern, sondern auch um den
sogenannten Gemeinschaftsschutz - also eine Verhinderung der
Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung. Bei mindestens 95
Prozent der Bevölkerung sei dafür Immunität erforderlich. Deutschland

habe das bislang nicht erreicht.

Das für Infektionskrankheiten zuständige Robert Koch-Institut (RKI)
weist darauf hin, dass 2017 nur rund 93 Prozent der Schulanfänger in
Deutschland ausreichend gegen Masern geschützt waren - also die
empfohlenen zwei Impfungen bekommen hatten. Impflücken gibt es aber
nicht nur bei Kindern. Fast die Hälfte der Erkrankten sind laut RKI
junge Erwachsene.

Insgesamt müssten mit dem Gesetz zur Impfpflicht schätzungweise rund
600 000 Kinder und Erwachsene in Deutschland nachträglich geimpft
werden, hatte die «Bild»-Zeitung unter Berufung auf das
Bundesgesundheitsministerium berichtet.

Masern-Viren werden über Speicheltröpfchen in der Luft übertragen.
Einige Tage nach der Ansteckung breitet sich ein charakteristischer
bräunlich-rosafarbener Ausschlag am Körper aus. Fieber,
Kopfschmerzen, Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung können
dazukommen. Im schlimmsten Fall können die Masern auch mit schweren
Komplikationen wie Mittelohr- oder Lungenentzündungen einhergehen,
und selten kommt es zu Gehirnentzündungen, die tödlich enden können.


In Kraft treten soll die Masern-Impfpflicht im März 2020. Nach dem
Kabinett muss später noch der Bundestag zustimmen. Im Bundesrat kann
das Gesetz nicht gestoppt werden, denn in der Länderkammer ist es
laut Regierung nicht zustimmungspflichtig.