Aus für Pflege-Volksbegehren - Innenminister sieht sich bestätigt

München (dpa/lby) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU)
sieht sich nach dem gerichtlich erklärten Aus für das bayerische
Pflege-Volksbegehren in seiner Rechtsauffassung bestätigt. «Der Bund
hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz abschließend
Gebrauch gemacht, so dass hier der Landesgesetzgeber keine
Gesetzgebungsbefugnis besitzt», teilte er am Dienstag mit. «So sehen
es auch die Verfassungsrichter.»

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte das Volksbegehren «Stoppt
den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern» zuvor für rechtlich
nicht zulässig erklärt, weil der Gesetzentwurf mit Bundesrecht nicht
vereinbar sei. Mehr als 100 000 Unterschriften hatten die
Veranstalter nach eigenen Angaben für bessere Pflegebedingungen und
mehr Personal in Krankenhäusern gesammelt.