Entscheidung über Pflege-Volksbegehren

München (dpa/lby) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof gibt am
Dienstag (10.30 Uhr) seine Entscheidung über die Zulässigkeit des
sogenannten Pflege-Volksbegehrens bekannt. Die Initiatoren des
Volksbegehrens «Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern»

hatten nach eigenen Angaben mehr als 100 000 Unterschriften
gesammelt. Sie fordern unter anderem mehr Pflegepersonal und einen
festen Personal-Patienten-Schlüssel. So sollen die Versorgung der
Patienten verbessert und die Pflegekräfte entlastet werden. Doch das
bayerische Innenministerium hatte das Volksbegehren für rechtlich
nicht zulässig erklärt und den Verfassungsrichtern in München zur
Entscheidung vorgelegt. Diese hatten in einer mündlichen Verhandlung
am 18. Juni noch einmal die Argumente beider Seiten angehört.