Verteidiger im Dreifachmord-Prozess Hille: Der andere war es

Nach fast zehn Monaten geht der Prozess um den mutmaßlichen
Dreifachmord von Hille auf die Ziellinie. Die Angeklagten bleiben
dabei: Schuld sei jeweils der andere.

Bielefeld (dpa) - Im Prozess um den mutmaßlichen Dreifachmord von
Hille (Ostwestfalen) haben die Verteidiger der beiden Angeklagten in
ihren Plädoyers jeweils die Verantwortung ihrer Mandanten für den Tod
der Opfer zurückgewiesen.

Die Anklage wirft dem 53-Jährigen und seinem 25 Jahre alten Ziehsohn
gemeinschaftlich ausgeführten dreifachen, heimtückischen Mord aus
Habgier vor. Die beiden Deutschen sollen zuerst einen 72-jährigen
Nachbarn, dann einen 64-jährigen Hilfsarbeiter und später einen 30
Jahre alten Geschäftspartner erschlagen haben, um sich zu bereichern.
Die verscharrten Leichen waren im Frühjahr 2018 auf zwei Höfen im
ostwestfälischen Hille an der Grenze zu Niedersachsen gefunden
worden.

Die Anwältin bestritt am Freitag vor dem Landgericht Bielefeld, dass
der Ältere an den Tötungen aktiv beteiligt gewesen sei. In der
Beweisaufnahme sei ihrem Mandanten nichts nachgewiesen worden. Dass
er unschuldig sei, sagte sie nicht. Sie schob die Verantwortung für
die drei Taten dem Mitangeklagten zu. Allerdings müsse sich der
53-Jährige vorwerfen lassen, dass er das Treiben seines Ziehsohnes
nicht gestoppt habe. Auch hätte er beim Ausheben der Gräber für die
Opfer nicht helfen dürfen.

Der Verteidiger des 25-Jährigen forderte Freispruch für seinen
Mandanten und die Aufhebung des Haftbefehls. Der Anwalt gestand
Schläge des heute 25-Jährigen auf die Opfer ein. «Aber wir wissen
nicht, ob sie tödlich waren», sagte der Verteidiger, der die Taten
dem 53-Jährigen zuwies.

Für die Anklage gibt es keine Zweifel daran, dass die beiden
Deutschen die Taten gemeinschaftlich begangen hatten. Die
Rechtsmediziner hatten brutale Schläge gegen die Köpfe der Opfer im
Prozess beschrieben. An zwei Tatwerkzeugen, sogenannten
Maurerfäusteln, hatte die Spurensicherung DNA-Spuren von beiden
Angeklagten gefunden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für beide eine lebenslange
Freiheitsstrafe gefordert und die Feststellung der besonderen Schwere
der Schuld beantragt. Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahre
nahezu ausgeschlossen. Für den älteren Angeklagten will die
Staatsanwaltschaft auch die Prüfung einer späteren
Sicherungsverwahrung.

Ein Urteil will das Landgericht Bielefeld am 19. Juli sprechen.