Juristischer Streit um Krebsmittel-Skandal: RBB geht in Berufung

Potsdam (dpa/bb) - Der Rechtsstreit zwischen der Brandenburger
Pharmafirma Lunapharm und dem Fernsehsender RBB um die
Berichterstattung zu illegalem Handel mit Krebsmedikamenten geht in
die nächste Instanz. Der RBB habe Berufung gegen das Urteil des
Berliner Kammergerichts eingelegt, wonach Teile des im ARD-Magazin
«Kontraste» ausgestrahlten Berichts unzulässige
Verdachtsberichterstattung gewesen seien, bestätigte Gerichtssprecher
Thomas Heymann am Donnerstag.

Der Teil des Berichts, der Lunapharm unter den Verdacht
krimineller Machenschaften gestellt habe, sei vorverurteilend
gewesen, hatte die Pressekammer in ihrem Urteil Mitte Juni gerügt.
Andere Aussagen des Berichts, die sich mit einer möglichen
Unwirksamkeit der Krebsmedikamente befassten, seien jedoch zulässig
gewesen, weil es sich um Fragen des Patientenwohls gehandelt habe.

Der RBB hatte bereits nach dem Urteil angekündigt, in Berufung zu
gehen. «Wir sind weiter von der Richtigkeit unserer Recherchen
überzeugt», sagte RBB-Sprecher Justus Demmer.