Sterbehilfe Deutschland begrüßt BGH-Urteil - «epochale Abkehr»

Leipzig/Hamburg (dpa) - Der Verein Sterbehilfe Deutschland hat die
Bestätigung der Freisprüche für zwei Mediziner durch den
Bundesgerichtshof begrüßt. Das Gericht in Leipzig urteilte am
Mittwoch, dass Ärzte nicht verpflichtet sind, Patienten nach einem
Suizidversuch gegen deren Willen das Leben zu retten. Der 5.
Strafsenat des BGH bestätigte damit zwei Freisprüche der Landgerichte
in Berlin und Hamburg. Die Gerichte hatten entschieden, dass der
Wille der Patienten zählt.

Die Deutsche Sterbehilfe bezeichnete das Leipziger Urteil als eine
«für das Selbstbestimmungsrecht epochale Abkehr» von einer früheren

Entscheidung aus dem Jahre 1984. Damals habe der Bundesgerichtshof
entschieden, dass der Sterbehelfer zur Lebensrettung verpflichtet
sei, sobald der Sterbewillige bewusstlos geworden sei. Für den Verein
habe das bedeutet, dass der Sterbehelfer den Suizidenten verlassen
musste, bevor dieser bewusstlos wurde. «Mit dieser unwürdigen
Situation ist nun Schluss», erklärte die vom früheren Hamburger
Justizsenator Roger Kusch geleitete Vereinigung.