Bundesgerichtshof: Ärzte müssen sterbewillige Menschen nicht retten

Leipzig (dpa) - Ärzte sind nicht verpflichtet, Patienten nach einem
Suizidversuch gegen deren Willen das Leben zu retten. Das hat der 5.
Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch in Leipzig
entschieden. Er bestätigte damit zwei Freisprüche der Landgerichte in
Berlin und Hamburg. Die Gerichte hatten entschieden, dass der Wille
der Patienten zählt.

Zwei Mediziner hatten körperlich kranke Menschen nach der Einnahme
tödlicher Medikamente bis zum Tod begleitet. Maßnahmen zur Rettung
ergriffen sie nicht. Sie wurden wegen Tötungsdelikten angeklagt. In
beiden Fällen sei es der klare Wille der Patienten gewesen, ihr Leben
zu beenden, so die Gerichte.