Grundsatzentscheidung des BGH zu Sterbebegleitung erwartet

Leipzig (dpa) - Mit Sterbehilfe und Sterbebegleitung durch Ärzte wird
sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (9.30 Uhr) befassen. Es
wird eine grundsätzliche Entscheidung erwartet. Verhandelt werden
zwei Fälle, bei denen Mediziner aus Berlin und Hamburg körperlich
kranke Menschen nach der Einnahme tödlicher Medikamente bis zum Tod
begleitet hatten. Maßnahmen zur Rettung ergriffen sie nicht.

Die Landgerichte in Berlin und Hamburg sprachen die Mediziner jeweils
vom Vorwurf eines Tötungsdelikts frei. Der Patientenwille zähle, so
die Gerichte. Dagegen legten die Staatsanwaltschaften Revision ein.
Nun verhandelt der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig. Das
Bundesgericht wird klären müssen, ob sich Mediziner strafbar machen,
wenn sie auf lebensrettende Maßnahmen verzichten, wenn ein Mensch
zuvor freiwillig tödliche Medikamente geschluckt hat.

Eine alte Rechtsprechung des BGH, das sogenannte Peterle-Urteil von
1984, besagt, dass Ärzte sich unter Umständen doch strafbar machen,
wenn sie bewusstlose Patienten nicht zu retten versuchen. Es wird
erwartet, dass der BGH auch klärt, wie weit der Patientenwille nach
Eintritt der Bewusstlosigkeit reicht.