Höchststand bei Klagen vor hessischen Sozialgerichten

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Zahl neuer Klagen vor
hessisches Sozialgerichten hat im vergangenen Jahr einen Höchststand
erreicht. Insgesamt wurden knapp 25 700 Klagen neu eingereicht,
berichtete das Statistische Landesamt am Dienstag. Das waren 5 600
Klagen oder 28 Prozent mehr als im Jahr 2017. Im bisherigen
Rekordjahr 2011 hatte es 23 400 neue Klagen vor den Sozialgerichten
gegeben. Der Anstieg sei vor allem auf den sprunghaften Anstieg der
Krankenversicherungsklagen zurückzuführen, hieß es. Sie machten fast

10 500 der neu eingereichten Klagen aus.

Hintergrund der Klagewelle ist den Angaben zufolge eine
Gesetzesänderung im Zuge der Einführung des
Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes. Dabei wurde die Verjährungsfrist
für Forderungen der Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern
rückwirkend von vier auf zwei Jahre verkürzt. Kurz vor dem Stichtag
im vergangenen November reichten die Krankenkassen noch tausende
Klagen ein.