Transplantations-Prozess: 166 000 Euro für zwei Verteidiger

Göttingen/Braunschweig (dpa/lni) - Dem im Mammut-Prozess um den
Göttinger Transplantations-Skandal freigesprochenen Chirurgen steht
Ersatz seiner Ausgaben für zwei Verteidiger zu. Das Land
Niedersachsen müsse dem Mediziner rund 166 000 Euro plus Zinsen
erstatten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in
einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Az. 1 Ws 292/18). Das
OLG änderte damit eine Entscheidung des Landgerichts Göttingen, das
dem Arzt nur Geld für einen Verteidiger zugebilligt hatte.

Normalerweise seien Freigesprochenen tatsächlich nur die Kosten für
einen Wahlverteidiger zu erstatten, heißt es im OLG-Beschluss. Das
Göttinger Verfahren sei aber so umfangreich gewesen, dass ein Anwalt
allein die Verteidigung nicht habe bewältigen können.

Das Landgericht Göttingen hatte den früheren Leiter der
Transplantations-Chirurgie am Göttinger Uniklinikum im Mai 2015 nach
64 Prozesstagen vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und
der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Die
Richter bescheinigten dem Arzt in dem 1232 Seiten langen Urteil zwar
verwerfliche Manipulationen medizinischer Daten, die eine schnellere
Zuteilung von Organen für seine Patienten bewirkt hätten. Wegen der
damaligen Rechtslage sah das Gericht aber keine Strafbarkeit. Der
Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung an.

Die Verteidiger des Chirurgen hatten nach Darstellung des OLG zur
Vorbereitung des Prozesses mehr als 500 zumeist englischsprachige
Studien über Transplantationen sowie gut 700 Fachaufsätze beschafft
und ausgewertet. Mit dem damals in Untersuchungshaft sitzenden Arzt
hätten sie an mehr als 100 Tagen in der JVA Besprechungen gehabt.
Zudem habe es zahllose weitere Unterredungen unter vier Augen
gegeben. Der große Aufwand in diesem komplexen Fall rechtfertige die
Erstattung der Kosten für beide Anwälte.