Bundestag berät über gerechteren Zugang zum Medizinstudium

Berlin (dpa) - Der Zugang zum Medizinstudium in Deutschland soll
gerechter werden. Dafür ist im Bundestag am Freitag eine Änderung des
sogenannten Hochschulrahmengesetzes auf den parlamentarischen Weg
gebracht worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Politik zu
einer Neuregelung verpflichtet.

Die Richter hatten im bestehenden Auswahlsystem für das
Medizinstudium eine fehlende Chancengerechtigkeit bemängelt sowie zu
lange Wartezeiten und eine zu hohe Gewichtung der Abiturnote
beanstandet. Bei der Auswahl der Studienbewerber für Medizin müssten
auch weitere Kriterien der Eignung für den Arztberuf oder
entsprechende Vorbildungen berücksichtigt werden. Zudem forderten die
Richter eine Vergleichbarkeit der Abiturnoten über die Grenzen der
Bundesländer hinweg.

Der Ansturm auf Medizinstudienplätze ist ungebrochen: Zuletzt seien
etwa 62 000 Bewerber auf 11 000 Plätze gekommen, sagte die
CDU-Bildungspolitikerin Dietlind Tiemann in der ersten Lesung zum
Gesetzentwurf am Freitag. Die durchschnittliche Wartezeit betrage
derzeit 14 bis 15 Semester (ein Semester entspricht einem halben
Jahr). Der Parlamentarische Staatssekretär für Bildung, Michael
Meister (CDU), kündigte an, dass der Zugang zum Medizinstudium bis
zum 1. Dezember dieses Jahres neu geregelt sein werde.