Klage abgewiesen: Privates Institut darf keine Leichen zeigen

Berlin (dpa) - Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem privaten
Institut untersagt, Leichen für die medizinische Fortbildung zu
verwenden. Mit dem Urteil wurde am Dienstag die Klage der privaten
Einrichtung abgewiesen. Diese wollte das Verbot des Bezirksamts
Reinickendorf kippen, was misslang.

Laut Urteil ist das Unternehmen kein anatomisches Institut, wie es
das Berliner Sektionsgesetz definiert. Danach dürfen Leichen in
anatomischen Instituten nur zum Zwecke der Lehre und Forschung
eingesetzt werden. In der privaten Einrichtung ging es jedoch um
medizinische Aus- und Fortbildung mit Leichen.

In der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter zudem
betont, Leichen dürften nicht öffentlich zur Schau gestellt werden.
Die Akademie habe auch keine Ausnahmegenehmigung beantragt.

Bei Kursen in der Einrichtung, die auch Standorte in Köln und München
hat, lernten laut Gericht in einem «Vorsemester» angehende Studenten
der Medizin an Leichen, die aus den USA stammten.

Das Bezirksamt Reinickendorf hatte im Sommer 2017 diese Praxis nach
einer anonymen Anzeige untersagt. In der Klage des Instituts ging es
aber nicht um die Zergliederung von Toten. Der Kläger-Anwalt hatte in
der Verhandlung gesagt, die gerichtliche Auseinandersetzung habe den
finanziellen Kern des Geschäfts betroffen.