Französische Ärzte stoppen Behandlung von Wachkoma-Patient

Reims (dpa) - Frankreichs bekanntester Wachkoma-Patient wird wohl
nach einem jahrelangen Rechtsstreit sehr bald sterben. Die Ärzte im
Universitätsklinikum Reims haben am Montag die lebenserhaltenden
Maßnahmen für den 42-jährigen Vincent Lambert eingestellt, wie
mehrere französische Medien unter Berufung auf die Familie und das
Krankenhaus berichteten. Die Eltern hatten zuvor weitere rechtliche
Beschwerden angekündigt, um den Behandlungsstopp aufzuhalten.

Lambert ist vor rund zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall
verunglückt. Er befindet sich seitdem in einem vegetativen Zustand.
Die katholischen Eltern wollen den Tod ihres Sohnes mit aller Macht
verhindern und haben sich in Frankreich durch sämtliche Instanzen
geklagt. Sie scheiterten dort immer wieder und auch vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Die Familie des früheren Krankenpflegers ist zutiefst zerstritten.
Seine Eltern und seine Geschwister sind gegen die Einstellung der
Pflege, Lamberts Ehefrau will ihn dagegen «in Würde gehen lassen».
Ihr Mann habe sich nie gewünscht, dass sein Leben künstlich
verlängert werde, sagte sie vor einigen Jahren. Eine
Patientenverfügung von Lambert gibt es allerdings nicht.

Es sei eine Schande, ein absoluter Skandal, sagte der Anwalt der
Eltern, Jean Paillot, der französischen Nachrichtenagentur AFP.
Lambert wird nach der Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen
wohl innerhalb einer Woche sterben. «Vincent Lambert wird weder
Hunger noch Durst haben, er wird in ein paar Tagen auf natürliche
Weise sterben», erklärte der Experte und Palliativmediziner Bernard
Devalois der AFP zufolge das Verfahren.

In Deutschland und Frankreich ist die aktive Sterbehilfe, also einem
Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen, verboten.
Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte
Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als
Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, sind zulässig.