SPD fordert mehr Personal in Pflegeeinrichtungen

Pfleger müssen sich nach Ansicht der SPD um zu viele Patienten
gleichzeitig kümmern. Der Sozialpolitikerin Pauls reichen die
geplanten Änderungen nicht aus.

Kiel (dpa/lno) - Die SPD-Sozialpolitikerin Birte Pauls hat die
Einführung eines verbindlich festgelegten gesetzlichen
Personalbemessungsschlüssels in Pflegeeinrichtungen gefordert.
«Dieser muss sich am Patientenwohl orientieren», sagte die
Landtagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur. Pflegekräfte seien
eine tragende Säule des Gesundheitswesens.

In der älter werdenden Gesellschaft nehme der Bedarf an Pflegern
weiter zu, sagte Pauls. Die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen
müssten der großen Verantwortung gerecht werden. «Das ist leider all

zu oft nicht der Fall. Arbeit am Limit gehört in vielen
Krankenhäusern zum bitteren Alltag.» Folgen seien Stress, Burnouts
und «letztlich ein Absinken der Patientensicherheit».

Deutschland sei bei der Anzahl der Patienten pro Pflegekräfte im
europäischen Vergleich Schlusslicht, sagte Pauls. «Die
Jamaika-Koalition darf sich in der Frage nicht aus der Verantwortung
stehlen und mit dem Finger immer nur auf Berlin zeigen.» Die Ende
2018 von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) festgelegten
Personaluntergrenzen für einige Bereiche im Krankenhaus reichten
nicht aus. Verbindliche Personalschlüssel seien nötig für alle
Bereiche der stationären und ambulanten Pflege. «Nur so kann dem
Fachkräftemangel wirksam begegnet und der Pflegenotstand beenden
werden.»

Seit Jahresbeginn müssen Kliniken Mindestzahlen beim Personal
einhalten. Sie gelten für Intensivstationen sowie Abteilungen für
Kardiologie, Geriatrie und Unfallchirurgie. Wer zu wenig Pflegekräfte
für zu viele Patienten hat, müsse Betten abbauen, hatte Spahn gesagt.
So soll in Intensivstationen in der Tagschicht eine Pflegekraft für
höchstens 2,5 Patienten da sein, nachts für 3,5 Patienten. In einer
zweiten Stufe ab 1. Januar 2021 soll sich tagsüber eine Pflegekraft
um höchstens zwei Patienten kümmern, nachts um maximal drei.