OP-Tuch im Bauch - Gutachter stellen weniger Behandlungsfehler fest

Schwerin (dpa/mv) - Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der
Krankenversicherung (MDK) haben im vergangenen Jahr in
Mecklenburg-Vorpommern 64 ärztliche Behandlungsfehler festgestellt.
Das waren acht weniger als im Jahr davor, wie der MDK am Donnerstag
in Schwerin mitteilte. In einem Fall sei bei einer Operation ein
OP-Tuch im Bauchraum des Patienten vergessen worden. Dies sei ein
grober Fehler.

«Eigentlich lässt sich ein solcher Fehler durch einfache
Vorsichtsmaßnahmen verhindern», sagte Torsten Schnoor, Leiter des
Referats Medizinrecht beim MDK Mecklenburg-Vorpommern. «Erst wird
gezählt, wie viele Bauchtücher bei der Operation zum Einsatz kommen -
und bevor die Operationswunde geschlossen wird, wird noch einmal
gezählt, ob alle diese Tücher auch entfernt wurden.»
Behandlungsfehler sollten offengelegt und ausgewertet werden, damit
aus ihnen gelernt und sie künftig vermieden werden könnten, betonte
er.

Hat ein gesetzlich krankenversicherter Patient den Verdacht, einen
Behandlungs- oder Pflegefehler erlitten zu haben, kann er sich den
Angaben zufolge an seine Krankenkasse wenden. In deren Auftrag nehme
der Medizinische Dienst die nötige Begutachtung vor, was für den
Patienten kostenfrei ist. Im vergangenen Jahr seien in MV 255
wissenschaftliche Gutachten angefertigt worden. Komme der Gutachter
zu dem Ergebnis, dass der Verdacht auf einen Behandlungsfehler
gerechtfertigt ist, helfe dies bei der Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen.