Über 200 Patienten in Rheinland-Pfalz erleiden Behandlungsfehler

Alzey (dpa/lrs) - Bei 217 Patienten hat der Medizinische Dienst der
Krankenkassen (MDK) in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr
Behandlungsfehler festgestellt, bei dem Kranke einen Schaden
erlitten. Bei etwa drei von vier dieser Fälle konnte der Fehler als
direkte Ursache für den Schaden des Patienten nachgewiesen werden,
wie der MDK am Donnerstag mitteilte. Insgesamt 609 Fälle hatten die
Gutachter des MDK im Jahr 2018 untersucht.

Den Angaben zufolge wiesen die Gutachter in etwa 60 Prozent aller
untersuchten Fälle keinen Fehler nach. In weiteren knapp vier Prozent
sei es zwar zu einem Fehler gekommen, dieser habe aber zu keinem
Schaden geführt, hieß es.

Der MDK wies allerdings daraufhin, dass die Zahlen nur einen «kleinen
Ausschnitt an Behandlungsfehlern» abbilden würden. Zahlreiche Fälle
sind laut MDK unbekannt. Zum einen werden sie in Deutschland nicht
zentral erfasst, zum anderen erkennen Patienten Behandlungsfehler
teilweise nicht und wenden sich erst gar nicht an ihre Krankenkasse.

Gesetzlich Versicherte, die einen Behandlungsfehler vermuten, haben
dem Patientenrechtegesetz zufolge den Anspruch auf Unterstützung
durch ihre Kasse. Bei Verdacht kann diese ein Gutachten des MDK
einholen.