Urteil: Keine Beihilfe für Psychotherapie ohne vorherige Anerkennung

Koblenz (dpa/lrs) - Beihilfe für eine Psychotherapie bekommen
Landesbeamte in Rheinland-Pfalz grundsätzlich nur mit vorheriger
Anerkennung. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts
Koblenz nach Mitteilung vom Donnerstag hervor. Behandlungskosten von
Landesbeamten werden in der Privaten Krankenversicherung zum Teil vom
Land als Beihilfe übernommen, den Rest zahlt die Versicherung.

Der Kläger hatte nach den Angaben eine ambulante Psychotherapie
gemacht, ohne sich zuvor um deren schriftliche Anerkennung gekümmert
zu haben - trotz eines ausdrücklichen Hinweises der Beihilfestelle.
Sein Beihilfeantrag nach Therapieende wurde daher abgelehnt. In
seiner Klage dagegen argumentierte der Beamte, er habe sich wegen
seiner Erkrankung nicht um verwaltungstechnische Dinge kümmern
können. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebiete in seinem
Extremfall eine Übernahme der Kosten.

Das Verwaltungsgericht widersprach: Die rheinland-pfälzische
Beihilfenverordnung schreibe die vorherige schriftliche Anerkennung
vor. Den Verweis des Klägers auf seine angebliche Unfähigkeit zu
verwaltungstechnischem Handeln wegen Krankheit akzeptierten die
Richter nicht. Zugleich habe der Beamte auch andere Anträge bei der
Beihilfestelle und seiner privaten Krankenversicherung stellen
können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können die
Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG)
Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragen.