Justizministerin: Strafe für erzwungenes Ramadanfasten bei Kindern

Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann
(CDU) will Eltern bestrafen, die ihre schulpflichtigen Kinder zum
Fasten zwingen. «Wer kleine Kinder dazu bringt, in der Zeit des
Ramadans zu fasten, übt einen gesundheitsgefährdenden Einfluss auf
diese Kinder aus», sagte sie der «Bild»-Zeitung (Donnerstagsausgabe):

«Durch Eltern oder Dritte erzwungenes Kinderfasten sollte deshalb
gesetzlich untersagt und strafrechtlich sanktioniert sein.»

Am Montag hatte für gläubige Muslime der Fastenmonat Ramadan
begonnen. In Deutschland sind geschätzt fünf Millionen zur
Enthaltsamkeit aufgerufen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey
(SPD) hatte sich vergangene Woche gegen strenges Fasten von
Schulkindern ausgesprochen.

Der Schutz des Kindeswohls sei an vielen Stellen im Strafgesetzbuch
abgesichert, greife aber in solchen Fällen nicht ausreichend, sagte
Kühne-Hörmann der Zeitung. So sehe etwa der Paragraf 171 des
Strafgesetzbuchs bei Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Die Ministerin schlägt eine Erweiterung des Gesetzes vor. «Ich bin
dafür, dass sich Eltern, die ihre Kinder in einer religiös
fundamentalistischen Art und Weise erziehen, künftig strafrechtlich -
und damit vor Gericht - verantworten müssen», sagte sie.