Tod nach Lebertransplantation - Ermittlungen gegen Arzt eingestellt

Essen (dpa) - Der Direktor der Chirurgie an der Essener Uniklinik ist
endgültig vom Vorwurf entlastet, für medizinisch nicht notwendige
Lebertransplantationen und den Tod eines Patienten verantwortlich zu
sein. Der «Tatverdacht einer bewussten Schädigung von Patienten» sei

entfallen, teilte die Staatsanwaltschaft Essen am Mittwoch mit. Das
Ermittlungsverfahren wurde gegen Geldauflage eingestellt. Wegen
Verstößen gegen Dokumentations- und Mitteilungspflichten zahlte der
Mediziner 50 000 Euro an die Landeskasse. Gegen zwei weitere
Mediziner wird wegen mangels eines hinreichenden Tatverdachts nicht
weiter ermittelt.

Der Arzt war im September vergangenen Jahres einige Tage in
Untersuchungshaft gekommen. Die Ermittler hatten ihre Vorwürfe auf
die Einschätzung eines Gutachters gestützt, es hätte weniger riskante

Behandlungsmethoden für die Patienten gegeben. Ein später von der
Staatsanwaltschaft eingeholtes zweites Gutachten widersprach dieser
Ansicht. Nachdem der Haftbefehl aufgehoben worden war, kehrte der von
seinen Aufgaben freigestellte Direktor der Klinik für Allgemein-,
Viszeral- und Transplantationschirurgie im Februar an seinen
Arbeitsplatz zurück.

Die Universitätsklinik erklärte, mehrere international anerkannte
Gutachter hätten jede einzelne Entscheidung für die geprüften 91
Transplantationen bestätigt. Sämtliche Vorwürfe des Erstgutachters
seien entkräftet worden. Die Staatsanwaltschaft betonte dagegen, bei
der Risikobewertung von Transplantationen handele es sich um einen
«kontrovers diskutierten und noch im Wandel begriffenen Bereich der
Medizin», bei dem verschiedene Lösungen möglich seien.