Voßkuhle zur Sterbehilfe: «Das Recht darf hier nicht schweigen»

Karlsruhe (dpa) - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts,
Andreas Voßkuhle, warnt vor falschen Erwartungen an das Verfahren zum
Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Es gehe «nicht um die
moralische oder politische Beurteilung der Selbsttötung und ihrer
Folgen für die Gesellschaft (...) sondern allein um die Reichweite
des Freiheitsraums, den das Grundgesetz einer staatlichen
Strafdrohung entgegensetzt», sagte er am Dienstag zum Auftakt der
zweitägigen Verhandlung in Karlsruhe. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.)

Verhandelt werden Verfassungsbeschwerden von schwerstkranken
Menschen, Ärzten und Sterbehilfe-Vereinen gegen den neuen Paragrafen
217 des Strafgesetzbuchs. Er verbietet seit Dezember 2015 Sterbehilfe
als Dienstleistung. Voßkuhle nannte die Suizidhilfe ein kontroverses
und hoch emotionales Thema. «Leben und Sterben - und der Einfluss,
den jeder Einzelne von uns hierauf nehmen darf, das rührt an den
Grundfesten ethischer, moralischer und religiöser Überzeugungen»,
sagte er. «Das Recht darf hier nicht schweigen.»