Volksbegehren zum Pflegenotstand vor dem Verfassungsgericht

Hamburg (dpa/lno) - Vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht hat am
Dienstag die mündliche Verhandlung zum «Volksbegehren gegen den
Pflegenotstand» begonnen. Das Gericht soll auf Antrag des rot-grünen
Senats klären, ob das Volksbegehren abzuhalten ist oder dem
höherrangiges Recht entgegensteht. Das Hamburger «Bündnis für mehr

Personal im Krankenhaus» will eine bedarfsorientierte Personalplanung
von Pflege- und Reinigungskräfte in einem Landesgesetz festschreiben.

Der Senat, der durch Staatsrat Jan Pörksen vor Gericht vertreten
wurde, hält dies unter anderem für unzulässig, weil der Bund bereits

Regelungen über die Pflegepersonalausstattung in Krankenhäusern
geschaffen habe. Außerdem könnte die gemeinsame Regelung zur
Personalplanung von Pflege- und Reinigungskräften gegen das
sogenannte Koppelungsverbot verstoßen. Ferner werden formale Gründe
angeführt, die gegen den Gesetzentwurf der Initiative sprächen. An
der mündlichen Verhandlung nahm auch Bürgerschaftspräsidentin Carola

Veit teil.

Das Bündnis hatte im März vergangenen Jahres die erforderliche
Stimmenzahl für eine Volksinitiative zusammenbekommen. Nachdem die
Bürgerschaft die Vorlage aber nicht als Gesetz verabschiedet hatte,
forderten die Initiatoren im Oktober ein Volksbegehren. Daraufhin
hatte der Senat im November das Verfassungsgericht angerufen.