Ärzte im Saarland: Bei 23 Patienten Behandlungsfehler anerkannt

Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Saarland sind im vergangenen Jahr bei 23
Patienten Behandlungsfehler anerkannt worden. Wie die Ärztekammer des
Saarlandes am Mittwoch mitteilte, bestand somit bei etwa einem guten
Drittel der insgesamt 65 bearbeiteten Fälle ein begründeter Anspruch.
Vermutet ein Patient einen Behandlungsfehler, kann er sich an die
«Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen
Ärztekammern» wenden. Dort beurteile ein Gutachter, ob der Antrag
begründet sei und damit ein Behandlungsfehler anerkannt werde, sagte
der Sprecher der Landesärztekammer.

2018 hatten Patienten insgesamt 143 Anträge gestellt. Die Zahl blieb
laut Landesärztekammer im Vergleich zu 2017 in etwa konstant (142
Anträge). Der überwiegende Anteil (92,5 Prozent) der Fälle gehe auf
vermutete Behandlungsfehler im Klinikbereich zurück, der Rest auf
niedergelassene Ärzte. Am häufigsten hatten sich Patienten aus
dem Saarland an die Schlichtungsstelle gewandt, bei denen Arthrose
diagnostiziert worden war.

Ein begründeter Anspruch besteht laut Landesärztekammer, wenn die
Schlichtungsstelle einen Behandlungs- bzw. Aufklärungsfehler
anerkennt und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Behandlung und
entstandenem Schaden bejaht wird.