Masernausbruch in Hildesheim: Ungeimpften droht Schulausschluss

Nach einem Masernausbruch an einer Schule in Hildesheim greifen die
Behörden zu einer drastischen Maßnahme. Ungeimpfte Kinder dürfen die

Schule nicht mehr besuchen - zum eigenen Schutz.

Hildesheim (dpa) - Nach einem Masernausbruch an einer Gesamtschule in
Hildesheim droht ungeimpften Kindern zu ihrem eigenen Schutz der
Schulausschluss. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes überprüften am
Freitag die Impfpässe in allen 26 Klassen und auch die der Lehrer,
wie der Landkreis mitteilte. Die Eltern waren zwei Tage zuvor
informiert worden. Wer bis Montag seinen Impfschutz nicht nachweisen
kann, darf die Schule vorerst nicht betreten. Dies gelte für alle an
der Schule beschäftigten Personen.

Das niedersächsische Gesundheitsministerium teilte mit, die Schule
müsse in Absprache mit der Kreisgesundheitsbehörde eine rechtliche
Abwägung vornehmen zwischen der Schulpflicht und dem Schutz der
Kinder vor einer ansteckenden Krankheit. Auch ohne eine Impfpflicht
in Deutschland gehe es darum, eine Ausbreitung der hochansteckenden
und für ungeimpfte Menschen gefährlichen Krankheit zu verhindern.

Seit Jahresbeginn sind in Niedersachsen mehr Menschen an Masern
erkrankt als im gesamten Vorjahr. Nach Angaben des
Gesundheitsministeriums wurden seit Neujahr 26 Masernfälle
registriert, im Jahr 2018 waren es 18. Die Mehrheit der Erkrankten in
diesem Jahr gab es mit 17 Fällen im Kreis Hildesheim.

Masern sind für ungeimpfte Menschen sehr ansteckend. Das Virus wird
als Tröpfcheninfektion etwa beim Sprechen, Husten oder Niesen
übertragen. Eine Infektion verursacht Fieber, Husten, Entzündung der
Augenbindehaut und Hautausschlag. Die Krankheit kann schwerwiegend
verlaufen. Als lebensbedrohliche Komplikation kann eine
Gehirnentzündung auftreten.

Zwar sank die Zahl der bundesweiten Masernfälle nach Angaben des
Robert Koch-Instituts von 929 Fällen 2017 auf 543 Fälle im vorigen
Jahr. Doch in Europa vervielfachte sich die Zahl der
Masernerkrankungen von 5273 im Jahr 2016 auf 23 927 im Folgejahr.