Zahl der gemeldeten Keuchhustenfälle im Norden gesunken

Kiel (dpa/lno) - Die Zahl der nach dem Infektionsschutzgesetz
gemeldeten Keuchhustenfälle ist 2018 in Schleswig-Holstein gesunken.
Insgesamt wurden 407 Infektionsfälle gemeldet, in 2017 waren es 441,
wie die Krankenkasse AOK Nordwest unter Berufung auf aktuelle Zahlen
des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin mitteilte. Das entspreche
einem Rückgang von fast acht Prozent. Zuvor waren die Zahlen seit
Beginn der Meldepflicht kontinuierlich gestiegen: von 118 im Jahr
2013 auf 441 im Jahr 2017. Auch auf Bundesebene ist den Angaben
zufolge ein Rückgang zu verzeichnen.

Trotz der rückläufigen Tendenz rät die Krankenkasse, «unbedingt die

empfohlenen Impfungen insbesondere bei Säuglingen und Kindern
vorzunehmen». Keuchhusten ist den Angaben zufolge hochansteckend und
langwierig. Gerade im ersten Lebensjahr stellt die Krankheit eine
ernste gesundheitliche Bedrohung für Kinder dar.

AOK-Vorstandschef Tom Ackermann betonte, dass aber auch die
Auffrischungsimpfung bei Erwachsenen nicht vernachlässigt werden
sollte. Er wies darauf hin, dass mehr als die Hälfte aller
Keuchhustenerkrankungen Erwachsene ab dem 30. Lebensjahr betreffen.
Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Kombinationsimpfungen,
die von der Ständigen Impfkommission (Stiko) ab dem dritten
Lebensmonat empfohlen und von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre
Versicherten bezahlt werden. Ackermann sagte, für Erwachsene empfehle
die Stiko die Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten. «Zu der Impfung
wird geraten, weil weder eine durchgemachte Erkrankung noch die
empfohlene Grundimmunisierung im Kindesalter ein Leben lang vor der
Erkrankung schützen.»